Sie sind ein Baby Boomer, denn Sie wurden zwischen 1955 und 1970 geboren? Dann sind Ihre Eltern nicht mehr die Jüngsten. Es ist gefühlt noch nicht lange her, da sprachen Sie mit Kollegen und Freunden über Kindererziehung. Heute ist das Thema Nr.1 die Versorgung der Eltern. Was passiert, wenn die Eltern im Alter an allen Ecken und Enden Hilfe benötigen?
Das Video des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt Ihnen praktische Tipps rund um das Thema Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Info-Video des VDK zum Thema Pflegegrad beantragen
Wanne raus – Dusche rein! Das selbstbestimmte Leben zu Hause wird oft unmöglich, wenn im Badezimmer für die tägliche Körperpflege nur eine Badewanne zur Verfügung steht. Ein klarer Fall für die Badprofis von BADbarrierefrei. Kostenfreier Beratungsservice unter: 0800 44 55 998
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erreichen Sie bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr
und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige: 030 2017913 1
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
unter folgenden Telefonnummern:
Fragen zur Krankenversicherung
018 05 – 99 66 - 01
Fragen zur Pflegeversicherung
030 340 60 66 – 02
Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt eigene Servicenummern.
Beratungsservice für Gehörlose / Telefax 030 / 340 60 66 – 07
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon 030 / 340 60 66 – 08
Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon 030 / 340 60 66 – 09
Zentrale Rufnummer der Pflegeberatung privater Krankenkassen:
Kostenfrei aus dem Festnetz 0800 101 88 00
Die Mutter lebt in einem Siedlungshäuschen aus den 60er Jahren. Da möchte sie auch so lange wie möglich bleiben. Hier kennt sie Alles und jeden, den Laden an der Ecke, die Nachbarn und Ärzte. Leider hat das Bad nur eine Wanne und der Platz für eine zusätzliche Dusche fehlt. Mit über 80 Jahren klettert Ihre Mutter nicht mehr gefahrlos über den hohen Wannenrand und die selbstständig Körperpflege wird zum Problem. Die gute Nachricht: Sie hat den Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen. Die Leistungen sind bei dieser Einstufung zwar überschaubar. Aber jedem Pflegebedürftigen steht ein Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu. So soll es Senioren ermöglicht werden, möglichst lange im vertrauten Umfeld leben zu können. Mit diesem Zuschuss lassen sich die gefährlichen Barrieren im Bad entschärfen und beispielsweise die alte Wanne zur begehbaren Dusche umbauen. Übrigens: Nicht nur Wohn-Eigentümer sondern auch Mieter können die Wohnung mit Zuschuss barierearm umbauen lassen,
Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Wohnumfeld Verbesserung des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gezahlt. Wer das Geld für eine einzige Maßnahme
nicht benötigt, braucht keine Angst zu haben, dass der Rest verfällt. Der Restbetrag kann für weitere Anpassungen verwendet werden, die nicht im Zusammenhang stehen müssen.
Beispiel: 3000 Euro für den Einbau einer Badewannentüre + 1000 Euro für eine fest installierte Rampe.
Die verschiedenen Einzelmaßnahmen gelten als dann als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes.
Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand ändert und weitere Anpassungen notwendig sind, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Dann können Sie die 4000 Euro erneut
beantragen.
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die schaltet eventuell den MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung)
ein.
Was wird finanziert?
Mit einem Zuschuss bis zu 4000 Euro werden von der Pflegekasse Maßnahmen gefördert, die die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepassen. Die Umbaumaßnahmen sollen dem
Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben in seinem vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.
Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, sind ein wesentlicher Eingriff in die Bausubstanz und/oder werden der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt. (z. B. Einbau einer begehbaren
Seniorendusche).
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören auch technische Hilfen im Haushalt (z. B. Umbau der Küche individuell angepasst an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen).
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, was gehört dazu?
Beispiele für den Außenbereich
Treppenumbauten
Beispiele für den Wohnbereich
Allgemein
Bad
Schlafzimmer
Küche
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Hilfsmittel sind kombinierbar
Zu den Zuschüssen der Pflegekasse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können gleichzeitig mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V (Zuständigkeit Krankenkasse) und
Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI beantragt werden.
Z. B. kann die Pflegekasse als Wohnumfeldverbesserung den Wannenumbau zur begehbaren Dusche bezuschussen und die Krankenkasse nach § 33 SGB V die Kosten für einen Duschsitz und Haltegriffe
übernehmen.
Zuschuss bei Neubauten
Wird die wohnumfeldverbessernde Maßnahme in einem Neubau eingeplant und eingebaut, können auch hier die entstandenen Mehrkosten bezuschusst werden. (z. B. Mehrkosten für den Einbau
breiterer Türen oder den Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle einer Duschwanne). In der Regel werden nur die Mehrkosten für die Materialkosten Bezuschusst. Mehrkosten für den Arbeitslohn
und sonstigen Dienstleistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie eindeutig auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezogen sind.
Berücksichtigungsfähige Kosten
Zuschuss für Umbaumaßnahmen in Wohnungen, in denen mehrere Pflegebedürftige wohnen
Wenn beide Ehepartner einen Pflegegrad haben, können sie für eine Umbau-Maßnahme bis zu 8.000 Euro erhalten (jeder 4000 Euro).
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je
Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger
der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Die Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen kann bei nicht ausreichenden Zuschüssen mit dem Kredit der KfW 159 "Altersgerecht Umbauen"
finanziert werden.
Diese Umbauten werden nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst:
Pflegegrad beantragen - wie funktioniert das?
Pflegebedürftigkeit erkennen
Auch wenn die Zeit drängt: Überstürzen Sie nichts. Überlegen Sie sich in Ruhe, was für den Pflegebedürftigen – aber auch für Sie und Ihre Familie –das beste ist, denn das müssen Sie meist schon bei der Beantragung der Pflegeleistung angeben. Lassen Sie sich unbedingt beraten (Pflegestützpunkt oder Pflegedienst). Wenn Sie im Vorfeld Fehler vermeiden sparen Sie sich Ärger, Aufwand und wahrscheinlich auch einen Geldverlust. Denn eine falsche Bewertung des MDK kann dazu führen, dass ein niedriger oder gar kein Pflegegrad erteilt wird.
Ohne Pflegegrad erhalten Sie keine Leistungen.
Auch die Zuteilung eines zu niedrigen Pflegegrades kann zur Folge haben, dass die Kosten für die Pflege nicht gedeckt werden.
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen.
1. Pflegebedürftigkeit erkennen
2. Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad) stellen
Wer?
Wie?
Ab dem Tag der Antragstellung erhalten sie Pflegeleistungen. Daher ist ein schriftlichen Antrag wichtig.
Das Antragsdatum lässt sich so genau belegen.
Textbeispiel formloser Antrag:
Antrag auf Pflegeleistungen für (Name der pflegebedürftigen Person)
Versicherungs-Nummer (Versicherungs- Nr. der pflegebedürftigen Person)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung / Einstufung in einen Pflegegrad und bitte um kurzfristige
Begutachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Wohin: Schicken Sie den formlosen Antrag an die Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Sie finden die Kontaktdaten auf der Website ihrer
Krankenkasse. Oder sie rufen die Krankenkasse an und fragen nach der Anschrift.
Die Pflegekasse sendet Ihnen dann in den meisten Fällen ein Formular zu oder Sie können das Formular (Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung) auf der Krankenkassen
Website herunterladen. In jedem Fall sollten Sie das Formular sorgfältig ausfüllen und an Ihre Pflegekasse zurücksenden.
3. Antragsformular ausfüllen
Um das Antragsformular auszufüllen, sollten folgende Fragen geklärt sein:
Welche Pflegeform kommt für Sie infrage?
- wollen Sie Ihre Eltern im häuslichen Umfeld pflegen? Dann erhalten Sie Pflegegeld
- wollen Sie einen Pflegedienst mit der beauftragen? Dann erhalten Sie Pflegesachleistungen
- wollen Sie im häuslichen Umfeld pflegen, aber auch einen Pflegedienst einschalten? Dann sollten Sie die Kombinationspflege beantragen.
Wenn Sie das Pflegegeld wählen und später auf Kombinationspflege umsteigen wollen, müssen Sie einen neuen Antrag auf Kombinationspflege bei der Pflegekasse stellen. Die Kombinationspflege kann
nicht automatisch in beansprucht und abgerechnet werden.
Pflegeperson/en
Wer soll die Pflege übernehmen? Tragen Sie die Namen der Personen ein. Die Pflegekasse zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für Personen, die mehr als 10 Stunden pro Woche pflegen.
Diese Regelung gilt auch für Rentner. Pflegen Sie beispielsweise beide Eltern, werden die Pflegezeiten addiert (Additionspflege). Sie erhalten dann die Rentenbeiträge für alle von Ihnen
gepflegten Personen.
Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Formulars für den Pflegegrad-Antrag unterstützen. Sie erhalten Hilfe bei den für Ihre Region zuständigen Pflegestützpunkten. Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen werden, können Sie den Sozialdienst der
Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Eine professionelle Unterstützung ist in jedem Fall ratsam. Pflegedienste und Stützpunkte haben Erfahrung in der Beantragung von Pflegebedürftigkeit. Es
gehört zu ihrer täglichen Arbeit während Sie wahrscheinlich zum ersten Mal einen solchen Antrag stellen.
Wichtig: Ein Pflegegrad lässt sich nicht rückwirkend beantragen, nachdem bereits Kosten für die Pflege entstanden sind.
MDK - Begutachtungstermin
Tragen Sie Personen ein, die bei der Begutachtung mit anwesend sein sollen. (Sie selbst, Ihr Ehepartner, Enkel, Mitarbeiter eines Pflegestützpunktes usw.). Lassen Sie Ihre Eltern zum Begutachtungstermin nicht allein. Viele Pflegebedürftige sind unsicher und ängstlich oder wollen ihre
Hilfebedürftigkeit nur ungern zugeben.
4. Pflegetagebuch führen
Der Antragsteller muss spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung das Ergebnis der Einstufung erhalten. Das ist gesetzlich festgelegt. Um den Zeitrahmen einhalten zu können, besucht MDK
(Medizinischer Dienst der Krankenkassen) meist zwei bis drei Wochen nach dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse den Antragsteller im heimischen Umfeld.
Die Zeit zwischen der Antragstellung auf Pflegeleistungen und dem Gutachter-Termin des MDK können Sie nutzen.
Der Hilfebedarf einer pflegebedürftigen Person ist täglich unterschiedlich – abhängig von der Tagesform. Der Gutachter kann nur den IST-Zustand am Tag des Besuchs beurteilen. Führen Sie ein
detailliertes Pflegetagebuch nach der Antragstellung bis zum Tag des MDK Besuch. Fordern Sie bei Ihrem Hausarzt und den entsprechenden Fachärzten Berichte über die Krankengeschichte,
Diagnosen und Behandlungen an. Diese Unterlagen sollten bis zum Begutachtungstermin vorliegen.
5. MDK (medizinischer Dienst) Gutachter Termin
6. Gutachten des MDK prüfen
Der Medizinische Dienst sendet das Ergebnis der Begutachtung an die Pflegekasse und an Sie, wenn Sie das dem Gutachter beim Besuchstermin mitteilen.
Sie sollten das Gutachten Punkt für Punkt durchgehen und eine Liste erstellen mit allen Punkten die nicht der Realität entsprechen. Sie können eine Neu-Begutachtung beantragen und in der diese
Punkte noch einmal für die Bemessung des Pflegegrads betrachtet werden.
7. Bei falscher Einstufung Widerspruch einlegen
Wird der Pflegegrad abgelehnt, sollten Sie unbedingt innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Begründung für den Widerspruch wird individuell erstellt und lässt sich nicht mit einem
pauschalen Widerspruchsschreiben beantworten. Als Basis für die Begründung des Widerspruchs dient das Pflegegutachten. Widersprechen den Punkten, die Ihrer Meinung nach falsch bewertet wurden.
Schalten Sie, wenn möglich, einen Pflegestützpunkt oder Pflegedienst ein, der Ihnen bei der Widerspruchsformulierung hilft.
Sie sollten den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht.