Hilfe für Angehörige - Pflege der Eltern

Eltern unterstützen, wenn sie älter werden

Sie sind ein Baby Boomer, denn Sie wurden zwischen 1955 und 1970 geboren? Dann sind Ihre Eltern nicht mehr die Jüngsten. Es ist gefühlt noch nicht lange her, da sprachen Sie mit Kollegen und Freunden über Kindererziehung.  Heute ist das Thema Nr.1 die Versorgung der Eltern. Was passiert, wenn die Eltern im Alter an allen Ecken und Enden Hilfe benötigen?

Im Video für Sie erklärt

Praktisch erklärt

Das Video des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt Ihnen praktische Tipps rund um das Thema Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Praktisch erklärt

Info-Video des VDK zum Thema Pflegegrad beantragen

 

Praktisch erklärt

Wanne raus – Dusche rein! Das selbstbestimmte Leben zu Hause wird oft unmöglich, wenn im Badezimmer für die tägliche Körperpflege nur eine Badewanne zur Verfügung steht. Ein klarer Fall für die Badprofis von BADbarrierefrei. Kostenfreier Beratungsservice unter: 0800 44 55 998

 


Pflegetelefon

Sie wissen nicht weiter?

Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erreichen Sie bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr
und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.
 
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige: 030 2017913 1
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie von
Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
unter folgenden Telefonnummern:
 
Fragen zur Krankenversicherung
018 05 – 99 66 - 01
 
Fragen zur Pflegeversicherung
030  340 60 66 – 02
 
Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt eigene Servicenummern.
Beratungsservice für Gehörlose / Telefax 030 / 340 60 66 – 07
Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon 030 / 340 60 66 – 08
Beratungsservice für Gehörlose / Schreibtelefon 030 / 340 60 66 – 09
 
Zentrale Rufnummer der Pflegeberatung privater Krankenkassen:
Kostenfrei aus dem Festnetz  0800 101 88 00

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Mutter lebt in einem Siedlungshäuschen aus den 60er Jahren. Da möchte sie auch so lange wie möglich bleiben. Hier kennt sie Alles und jeden, den Laden an der Ecke, die Nachbarn und Ärzte. Leider hat das Bad nur eine Wanne und der Platz für eine zusätzliche Dusche fehlt. Mit über 80 Jahren klettert Ihre Mutter nicht mehr gefahrlos über den hohen Wannenrand und die selbstständig Körperpflege wird zum Problem. Die gute Nachricht: Sie hat den Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen. Die Leistungen sind bei dieser Einstufung zwar überschaubar. Aber jedem Pflegebedürftigen steht ein Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu. So soll es Senioren ermöglicht werden, möglichst lange im vertrauten Umfeld leben zu können. Mit diesem Zuschuss lassen sich die gefährlichen Barrieren im Bad entschärfen und beispielsweise die alte Wanne zur begehbaren Dusche umbauen. Übrigens: Nicht nur Wohn-Eigentümer sondern auch Mieter können die Wohnung mit Zuschuss barierearm umbauen lassen,

Tipp: 4000 Euro Zuschuss ohne Eigenanteil

Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Wohnumfeld Verbesserung des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gezahlt. Wer das Geld für eine einzige Maßnahme nicht benötigt, braucht keine Angst zu haben, dass der Rest verfällt. Der Restbetrag kann für weitere Anpassungen verwendet werden, die nicht im Zusammenhang stehen müssen.
Beispiel: 3000 Euro für den Einbau einer Badewannentüre +  1000 Euro für eine fest installierte Rampe.
Die verschiedenen Einzelmaßnahmen gelten als dann als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes.
 
Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand ändert und weitere Anpassungen notwendig sind, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Dann können Sie die 4000 Euro erneut beantragen.
 
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die schaltet eventuell den MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) ein.

 

Was wird finanziert?
Mit einem Zuschuss bis zu 4000 Euro werden von der Pflegekasse Maßnahmen gefördert, die die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepassen. Die Umbaumaßnahmen sollen dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben in seinem vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.
Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, sind ein wesentlicher Eingriff in die Bausubstanz und/oder werden der Gebäudesubstanz auf Dauer hinzugefügt. (z. B. Einbau einer begehbaren Seniorendusche).
Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören auch technische Hilfen im Haushalt (z. B. Umbau der Küche individuell angepasst an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen).


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, was gehört dazu?
Beispiele für den Außenbereich

  • Einbau eines Personenaufzuges in einem eigenen Haus
  • Anpassung eines vorhandenen Aufzuges an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers:
  • Dazu gehört  ein ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe
  • Einrichtung von Sitzplätzen, Installation von Haltestangen,
  • Treppenlifte, Treppensitzlifte, Hebebühnen
  • ebenerdiger Zugang, Rampen

 
Treppenumbauten

  • Installation von ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten
  • Farbige Markierungen an den Vorderkanten der Stufe

 
Beispiele für den Wohnbereich
Allgemein

  • Schaffung von Bewegungsflächen durch Installation der Waschmaschinenanschlüsse in der Küche,
  • anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung von Wasser- und Stromanschlüssen)
  • Änderung des Bodenbelags um Stolperquellen, Rutsch - und Sturzgefahren zu beseitigen
  • Veränderung der Heizung
  • Änderung Lichtschalter/Steckdosen, Heizungsventile in Greifhöhe
  • Reorganisation der Wohnung (Stockwerktausch)
  • im eigenen Haus: Treppenlifte, Sitzlifte
  • Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Türanschläge
  • Fenstergriffe auf Greifhöhe
  • Hausnotruf

 Bad

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC,
  • Umbau der Armaturen,
  • Badewanneneinstiegshilfen, Badewannentüren (Änderung der Bausubstanz), siehe auch Bad ohne Barrieren>>
  • rutschhemmender Bodenbeläge insbesondere in der Dusche,
  • Duschplatz, (Umbau der Wanne zur Dusche) wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann,
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • höhenverstellbarer Waschtisch
  • höhenverstellbareres WC

Schlafzimmer

  • behindertengerechter Bettzugang
  • rutschhemmender Bodenbelag
  • Lichtschalter/Steckdosen vom Bett aus zu erreichen

 Küche

  • Umbau der Armaturen,
  • rutschhemmender Bodenbelag,
  • mit Rollstuhl unterfahrbare Kücheneinrichtung
  • motorisch betriebene Absenkung von Küchenhängeschränke
  • Besonderheiten und sonstige Hinweise
  • Umzug ins Erdgeschoss
  • Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen liegt auch vor, wenn die Person von einem Stockwerk in ein anderes umziehen muss. Beispielsweise vom Obergeschoss in das Erdgeschoss. In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen.

 
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Hilfsmittel sind kombinierbar
Zu den Zuschüssen der Pflegekasse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können gleichzeitig  mit Hilfsmitteln nach § 33 SGB V (Zuständigkeit Krankenkasse) und  Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 1 SGB XI beantragt werden.
Z. B. kann die Pflegekasse als Wohnumfeldverbesserung den Wannenumbau zur begehbaren Dusche bezuschussen und die Krankenkasse nach § 33 SGB V die Kosten für einen Duschsitz und Haltegriffe übernehmen.
 
Zuschuss bei Neubauten
Wird die wohnumfeldverbessernde Maßnahme in  einem Neubau eingeplant und eingebaut, können auch hier die entstandenen Mehrkosten bezuschusst werden. (z. B. Mehrkosten für den Einbau breiterer Türen oder den Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle einer Duschwanne). In der Regel werden nur die Mehrkosten für die Materialkosten Bezuschusst. Mehrkosten für den Arbeitslohn und sonstigen Dienstleistungen werden nur berücksichtigt, wenn sie eindeutig auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezogen sind.
 
Berücksichtigungsfähige Kosten

  • Vorbereitungsplanung, Beratungskosten
  • Materialkosten (auch bei Ausführung durch Nichtfachkräfte),
  • Arbeitslohn und ggf.
  • Gebühren (z. B. für Genehmigungen)
  • Wird die Maßnahme von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt, sind nur die tatsächlichen Aufwendungen
  • (z. B. Fahrkosten, Verdienstausfall) zu berücksichtigen.

 
Zuschuss für Umbaumaßnahmen in Wohnungen, in denen mehrere Pflegebedürftige wohnen
Wenn beide Ehepartner einen Pflegegrad haben, können sie für eine Umbau-Maßnahme bis zu 8.000 Euro erhalten (jeder 4000 Euro).
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
 
Die Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder Schaffung von Gemeinschaftsräumen kann bei nicht ausreichenden Zuschüssen mit dem Kredit der KfW 159 "Altersgerecht Umbauen" finanziert werden.
 
Diese Umbauten werden nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst:

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank, einer Waschmaschine,
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes,
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen,
  • Brandschutzmaßnahmen,
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus,
  • Rollstuhlgarage,
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes,
  • elektrischer Antrieb einer Markise,
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung,
  • Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen),
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden,
  • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen.

 

Pflegegrad beantragen

(langfristige Pflegebedürftigkeit) - Zuständigkeit Pflegekassen

Pflegegrad beantragen - wie funktioniert das?
Pflegebedürftigkeit erkennen

  1. Formlosen Antrag an die Pflegekasse stellen (ab diesem Datum werden Pflege-Leistungen gezahlt)
  2. Kasse sendet Antragsformular- ausfüllen und zurücksenden
  3. Pflegetagebuch führen
  4. MDK (medizinischer Dienst) Termin - 2 bis 3 Wochen nach Antragsstellung
  5. Gutachten des MDK prüfen
  6. Bei falscher Einstufung Widerspruch einlegen

Auch wenn die Zeit drängt: Überstürzen Sie nichts. Überlegen Sie sich in Ruhe, was für den Pflegebedürftigen – aber auch für Sie und Ihre Familie –das beste ist, denn das  müssen Sie meist schon bei der Beantragung der Pflegeleistung angeben. Lassen Sie sich unbedingt beraten (Pflegestützpunkt oder Pflegedienst). Wenn Sie im Vorfeld Fehler vermeiden sparen Sie sich Ärger, Aufwand und wahrscheinlich auch einen Geldverlust. Denn eine falsche Bewertung  des MDK kann dazu führen, dass ein niedriger oder gar kein Pflegegrad erteilt wird.

 

Ohne Pflegegrad erhalten Sie keine Leistungen.

Auch die Zuteilung eines zu niedrigen Pflegegrades kann zur Folge haben, dass die Kosten für die Pflege nicht gedeckt werden.
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen.


1. Pflegebedürftigkeit erkennen

  • der Betroffene selbst bemerkt, dass der Alltag nicht mehr selbständig zu bewältigen ist.
  • Angehörige bemerken die Hilfebedürftigkeit.
  • das Krankenhaus oder eine Reha-Einrichtung erkennt den Pflegebedarf.
  • der Hausarzt stellt die Pflegebedürftigkeit fest.

2. Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad) stellen
Wer?

  • der Pflegebedürftige stellt den Antrag.
  • vertretungsberechtigte Person, die über eine Vollmacht verfügt, stellt den Antrag.

Wie?
Ab dem Tag der Antragstellung erhalten sie Pflegeleistungen. Daher ist ein schriftlichen Antrag wichtig.
Das Antragsdatum lässt sich so genau belegen.

  • Formlos schriftlich

Textbeispiel formloser Antrag:
Antrag auf Pflegeleistungen für (Name der pflegebedürftigen Person)
Versicherungs-Nummer (Versicherungs- Nr. der pflegebedürftigen Person)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung / Einstufung in einen Pflegegrad und bitte um kurzfristige Begutachtung.
Mit freundlichen Grüßen

Wohin: Schicken Sie den formlosen Antrag an die Pflegekasse. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Sie finden die Kontaktdaten auf der Website ihrer Krankenkasse. Oder sie rufen die Krankenkasse an und fragen nach der Anschrift.

Die Pflegekasse sendet Ihnen dann in den meisten Fällen ein Formular zu oder Sie können das Formular (Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung) auf der Krankenkassen Website herunterladen. In jedem Fall sollten Sie das Formular sorgfältig ausfüllen und an Ihre Pflegekasse zurücksenden.

3. Antragsformular ausfüllen
Um das Antragsformular auszufüllen, sollten folgende Fragen geklärt sein:
Welche Pflegeform kommt für Sie infrage?
- wollen Sie Ihre Eltern im häuslichen Umfeld pflegen? Dann erhalten Sie Pflegegeld
- wollen Sie einen Pflegedienst mit der beauftragen? Dann erhalten Sie Pflegesachleistungen
- wollen Sie im häuslichen Umfeld pflegen, aber auch einen Pflegedienst einschalten? Dann sollten Sie die Kombinationspflege beantragen.

Wenn Sie das Pflegegeld wählen und später auf Kombinationspflege umsteigen wollen, müssen Sie einen neuen Antrag auf Kombinationspflege bei der Pflegekasse stellen. Die Kombinationspflege kann nicht automatisch in beansprucht und abgerechnet werden.

Pflegeperson/en
Wer soll die Pflege übernehmen? Tragen Sie die Namen der Personen ein. Die Pflegekasse zahlt die Rentenversicherungsbeiträge für  Personen, die mehr als 10 Stunden pro Woche pflegen.  Diese Regelung gilt auch für Rentner. Pflegen Sie beispielsweise beide Eltern, werden die Pflegezeiten addiert (Additionspflege). Sie erhalten dann die Rentenbeiträge für alle von Ihnen gepflegten Personen.

Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Formulars für den Pflegegrad-Antrag unterstützen. Sie erhalten Hilfe bei den für Ihre Region zuständigen Pflegestützpunkten.  Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen werden, können Sie den Sozialdienst der Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Eine professionelle Unterstützung ist in jedem Fall ratsam. Pflegedienste und Stützpunkte haben Erfahrung in der Beantragung von Pflegebedürftigkeit. Es gehört zu ihrer täglichen Arbeit während Sie wahrscheinlich zum ersten Mal einen solchen Antrag stellen.
Wichtig: Ein Pflegegrad lässt sich nicht rückwirkend beantragen, nachdem bereits Kosten für die Pflege entstanden sind.

MDK - Begutachtungstermin
Tragen Sie Personen ein, die bei der Begutachtung mit anwesend sein sollen. (Sie selbst, Ihr Ehepartner, Enkel, Mitarbeiter eines  Pflegestützpunktes usw.). Lassen Sie Ihre Eltern zum Begutachtungstermin nicht allein. Viele Pflegebedürftige sind unsicher und ängstlich oder wollen ihre Hilfebedürftigkeit nur ungern zugeben.

4. Pflegetagebuch führen
Der Antragsteller muss spätestens fünf Wochen nach der Antragstellung das Ergebnis der Einstufung erhalten. Das ist gesetzlich festgelegt. Um den Zeitrahmen einhalten zu können, besucht MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) meist zwei bis drei Wochen nach dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse den Antragsteller im heimischen Umfeld.
Die Zeit zwischen der Antragstellung auf Pflegeleistungen und dem Gutachter-Termin des MDK können Sie nutzen.
Der Hilfebedarf einer pflegebedürftigen Person ist täglich unterschiedlich –  abhängig von der Tagesform. Der Gutachter kann nur den IST-Zustand am Tag des Besuchs beurteilen. Führen Sie ein detailliertes Pflegetagebuch nach der Antragstellung bis zum Tag des MDK Besuch.  Fordern Sie bei Ihrem Hausarzt und den entsprechenden Fachärzten Berichte über die Krankengeschichte, Diagnosen und Behandlungen an. Diese Unterlagen sollten bis zum Begutachtungstermin vorliegen.

 

Download
Die AOK stellt ein Pflegetagebuch zum Download zur Verfügung
Ein Pflegeprotokoll zeigt, welche körperlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen der Antragsteller hat und wie diese die selbstständige Bewältigung des täglichen Lebens erschweren.
Pflegetagebuch_AOK.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.5 MB

5. MDK (medizinischer Dienst) Gutachter Termin

  • Wenn der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt Ihre Pflegekasse den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mit der Begutachtung.
  • Der MDK teilt dem Pflegebedürftigen oder dem Bevollmächtigten einen Termin für den Begutachtungs-Besuch mit. Sie erhalten zudem eine Information, welche Dokumente für den Termin benötigt werden. (z.b. Pflegetagebuch, Arztberichte, Bescheinigungen, Medikamentenplan, Therapien, Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Reha, Röntgenbilder, MRT, Allergiepass, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Vertrag mit dem Pflegedienst)
  • Die Begutachtung sollte möglichst schnell stattfinden, damit Sie den Bescheid zügig erhalten.
  • Sie können mit dem Gutachter auch einen für Sie besser passenden Termin vereinbaren.
  • Lassen Sie sich beim Begutachtungs-Termin nicht unter Zeitdruck setzen. Je nach Pflegebedürftigkeit kann es länger dauern, bis Sie die Pflegesituation vermitteln können.
  • Sollte es Probleme geben, die für den Patienten peinlich sind, wenn sie öffentlich besprochen werden, haben Sie das Recht, ein persönliches Gespräch mit dem Gutachter zu führen.
  • Teilen Sie dem Gutachter bei der Begutachtung mit, was Sie für die Pflege benötigen, wie z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Pflegehilfsmittel, Hilfsmittel, Rehamaßnahmen.
  • Lassen Sie den Wunsch nach wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gleich mit ins Gutachten aufnehmen.
  • Die Pflegekasse trifft eine Entscheidung auf Basis der Empfehlungen des MDK-Gutachtens und informiert Sie darüber.


6. Gutachten des MDK prüfen
Der Medizinische Dienst sendet das Ergebnis der Begutachtung an die Pflegekasse und an Sie, wenn Sie das dem Gutachter beim Besuchstermin mitteilen.
Sie sollten das Gutachten Punkt für Punkt durchgehen und eine Liste erstellen mit allen Punkten die nicht der Realität entsprechen. Sie können eine Neu-Begutachtung beantragen und in der diese Punkte noch einmal für die Bemessung des Pflegegrads betrachtet werden.

7. Bei falscher Einstufung Widerspruch einlegen
Wird der Pflegegrad abgelehnt, sollten Sie unbedingt innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Die Begründung für den Widerspruch wird individuell erstellt und lässt sich nicht mit einem pauschalen Widerspruchsschreiben beantworten. Als Basis für die Begründung des Widerspruchs dient das Pflegegutachten. Widersprechen den Punkten, die Ihrer Meinung nach falsch bewertet wurden. Schalten Sie, wenn möglich, einen Pflegestützpunkt oder Pflegedienst ein, der Ihnen bei der Widerspruchsformulierung hilft.
Sie sollten den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht.