Als Mieter hat man viele Fragen…

Wir geben hier die Antworten:

  • Kann und darf ich als Mieter das Bad umbauen?

  • Was muss ich als Mieter beachten wenn ich das Bad umbauen will?

  • Als Mieter einer Genossenschaft das Bad umbauen und einen Zuschuss erhalten?

  • Kann mein Vermieter seine Zustimmung für einen Badumbau verweigern?

Rechtslage:

Voraussetzung:


Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter auf die Schaffung einer barrierefreien oder altersgerechten Ausstattung der Wohnung.

 

ABER: Der Vermieter muss zustimmen, wenn der Mieter den Umbau selbst machen will. Das betrifft zum Beispiel den Lift im Treppenhaus, die Verbreiterung der Türen, eine behindertengerechte Nasszelle, Haltegriffe oder eine Notrufeinrichtung.

 

Der Mieter muss dann aber nicht auf den Kosten sitzenbleiben – Zuschüsse sind möglich. Für „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ (dazu zählen beispielsweise fest installierte Rampen, Türverbreiterungen, das Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Bad und Küche) gibt es Geld von der Pflegekasse auf Antrag.

Der Mieter ist in einen Pflegegrad eingruppiert – und der Umbau erleichtert häusliche Pflege oder stellt eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder her.

 

Auch das Sozialamt kann den behindertengerechten Umbau einer Wohnung fördern – abhängig vom Einkommen des Antragstellers. Der Vermieter kann seine Zustimmung zu dem Umbauten übrigens nur dann verweigern, wenn sein Interesse an einem unveränderten Zustand des Gebäudes die Interessen an einer behindertengerechten Nutzung überwiegt.

 

Falls ein Gericht in so einem Fall entscheidet, zählen als Kriterien unter anderen Art und Schwere der Behinderung, die Notwendigkeit der Maßnahme, die Möglichkeit des Rückbaus, mögliche Haftungsrisiken oder die Auswirkungen des Umbaus für die übrigen Mieter.


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Wir arbeiten deutschlandweit mit vielen Wohnbaugenossenschaften zusammen und dürfen immer wieder feststellen, dass diese unseren Umbauten positiv gegenüber stehen. Als Mieter einer privaten Wohnung ist der Weg zu einer Genehmigung oft kürzer als bei geförderten Wohnungen, wir sprechen in beiden Fällen mit Ihrem Vermieter und zeigen diesem auf wie ein Umbau vonstatten geht.

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